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Orientierungs-und Entscheidungshilfe für dentale Produkte und Leistungen >>Zu den VergleichenGefährliche Mogelpackung
DruckenDie Freie Zahnärzteschaft (FZ) weist auf eine gefährliche Neuerung im Gesundheitswesen hin: Die am 1. April 2010 gültige Regelung für den so genannten Basistarif in der privaten Krankenversicherung (PKV). Die Vereinbarung benachteilige Basistarif-Patienten unangemessen, so der zweite Vorsitzende der FZ und Experte für Gebührenrecht, Dr. Peter Klotz. Ein Arzt habe für eine Untersuchung bei diesem Pseudo-Privatpatienten dann nur noch halb so viel Zeit zur Verfügung wie bei einem Sozialhilfe-Patienten. Das müsse zu Lasten der Qualität gehen, so Klotz weiter.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben sich jetzt auf Höchstmultiplikatoren des PKV-Basistarifs geeinigt. Laut Wettbewerbs-Stärkungsgesetz (WSG) von 2007 der damaligen großen Koalition gilt für Privatversicherte, die den Basistarif gewählt haben, zunächst der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.
Für die Honorierung der ärztlichen Leistungen in diesem Tarif wollte die PKV den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) der Kassenversorgung ansetzen, die KBV bestand auf einer Abrechnung nach der privaten Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Nun wird zwar die GOÄ Grundlage der Abrechnung bleiben, jedoch mit indiskutablen Steigerungssätzen. Die meisten GOÄ - Leistungen dürfen maximal mit dem 1,2-fachen GOÄ – Satz berechnet werden. Dies betrifft auch viele zahnärztliche Leistungen, denn Beratungen, Knochenchirurgie und Weichgewebschirurgie werden beispielsweise nach GOÄ abgerechnet.
Die Freie Zahnärzteschaft kritisiert, dass zahnärztlicher Sachverstand bei den Verhandlungen völlig außen vor geblieben ist. Der FZ-Vize dazu: „Hat man bei den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und den Ärzte- und Zahnärztekammern geschlafen? Zumindest ein deutlicher Hinweis an die Versicherten in diesem Tarif wäre nötig gewesen, wenn man sich schon nicht in die Verhandlung einbringen kann oder will.“ Die Zahnärzte als Pflichtbeitragszahler bei den Kammern sollten eigentlich zumindest erwarten können, dass die Kammern als zuständige Stelle für die Gebührenordnung und Patienteninformation als erste dieses für Patienten und Zahnärzte gleichermaßen wichtige Thema mit Pressemitteilungen öffentlich machen. Doch auch hier ist bisher nichts geschehen.





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