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Urteil des Bundesverfassungsgerichts – ein Schritt in die richtige Richtung
DruckenLandesärztekammer fordert darüber hinaus, Ärzte im BKA-Gesetz von Online-Untersuchungen und Wohnraumuntersuchungen auszunehmen
"Die Landesärztekammer Hessen begrüßt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, mit dem die Massen-Speicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung für unzulässig erklärt worden ist," erklärt der Präsident der Landesärztekammer Hessen, Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach. Die Entscheidung, nach der die Vorratsdatenspeicherung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, sei ein Schritt in die richtige Richtung. Nicht zuletzt diene es auch einem besseren Schutz des Arzt-Patienten-Verhältnisses. Allerdings gehe das Urteil noch nicht weit genug, denn nach wie vor gefährde das BKA-Gesetz, mit dem terroristische Gefahren besser abgewehrt werden sollen, das schutzwürdige Arzt-Patienten-Verhältnis durch die Möglichkeit staatlicher Lauschangriffe.
Von Knoblauch äußerte sein Unverständnis darüber, dass in dem Gesetz das Schutzbedürfnis dieses sensiblen Verhältnisses niedriger angesetzt werde als der Datenschutz eines Anwaltes und seines Klienten. Er forderte eine Änderung dieser Ungleichbehandlung. "Dass der Patient sich seinem Arzt rückhaltlos anvertrauen kann, ist Grundlage jeder erfolgreichen Behandlung. Ärztinnen und Ärzte gehören daher per se zu den Berufsgruppen, denen ein besonderer Vertrauensschutz zusteht. Solange sie jedoch in dem Gesetzestext nicht von Online-Durchsuchungen und Wohnraumuntersuchungen ausgenommen sind, verstehen wir das BKA-Gesetz als Angriff auf die ärztliche Schweigepflicht."





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