Kurzverzeichnis Implantologie
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KZV-Factoring ist weiterhin zulässig – Zahnärzte können ihre KZV-Forderungen an private Abrechnungsstellen abtreten

Drucken aktualisiert am 06.10.2009

Durch ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) aus Dezember 2008* zur Reichweite des Schutzes und Weitergabe von Patientendaten in der gesetzlichen Krankenversicherung an private Abrechnungsstellen sind viele Zahnärzte verunsichert.

Bild: PIXELIO / Manfred Jahreis
Bild: PIXELIO / Manfred Jahreis
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