Kurzverzeichnis Implantologie
Kurzverzeichnis Implantologie

Die zahnärztliche Aufklärungspflicht (Teil 1)

Die Selbstbestimmungsaufklärung

Drucken Von Dr. Karl-Heinz Schnieder    aktualisiert am 20.10.2009

Jede ärztliche und zahnärztliche Behandlung erfüllt, juristisch betrachtet, den Tatbestand einer Körperverletzung. Deshalb bedarf es zur Rechtfertigung einer vorherigen Einwilligung des Patienten. Dieser kann aber nur wirksam einwilligen, wenn er vorab umfassend über unterschiedliche Aspekte der anstehenden zahnärztlichen Behandlung aufgeklärt worden ist. In ständiger Rechtsprechung entscheiden die Gerichte, dass eine unterbliebene, falsche oder eine nicht vollständige Aufklärung Schadensersatzansprüche des Patienten gegen den behandelnden Arzt zur Folge hat.

Korrekte Aufklärungsarbeit schützt vor der Bekanntschaft mit dem Marterpfahl.
Korrekte Aufklärungsarbeit schützt vor der Bekanntschaft mit dem Marterpfahl.
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