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Orientierungs-und Entscheidungshilfe für dentale Produkte und Leistungen >>Zu den VergleichenGOZ 2012: Wichtige Änderungen im Bereich der Prophylaxe-Maßnahmen
DruckenAm 4. November 2011 wurde die seit langem diskutierte GOZ-Novellierung nach 24 Jahren endgültig durch den Bundesrat beschlossen. Im Rahmen von Prophylaxe-Maßnahmen wird es einige wichtige Änderungen bzw. Neuerungen geben. Mithilfe dieses Beitrags geben wir Ihnen einen aktuellen Überblick über gravierende Neuerungen.

Am einfachsten lassen sich die Änderungen mit Hilfe einer Gegenüberstellung GOZ alt/GOZ neu erfassen. Änderungen bzw. komplett neue Gebührenziffern sind in rot dargestellt.
Inhaltlich und bei den Berechnungsmöglichkeiten haben sich bei beiden Ziffern keine Änderungen ergeben. Neben den o. g. Leistungen können Leistungen nach 0010 (eingehende Untersuchung), 4000 (PARStatus), 8000 (Funktionsstatus) sowie Beratungsziffern nach Ä1 und Ä3 sowie Untersuchungsziffern nach Ä5, Ä6 nicht berechnet werden. Eine Berechnung dieser Leistungen ist nur möglich, wenn es sich bei den erbrachten Leistungen um Leistungen handelt, die nicht prophylaktischen Zwecken dienen. Dieses ist dann entsprechend in der Liquidation zu begründen (bekannt aus GOZ alt)
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DENT IMPLANTOL 15, 8, 536 - 537 (2011)






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