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Qualitätsmanagement bald Pflicht für zahnärztliche Praxen
DruckenBereits seit einigen Jahren wird von niedergelassenen, ambulant tätigen Ärzten und Zahnärzten die Einführung eines internen Qualitätsmanagement Systems gefordert. In der Zwischenzeit wurde diese Forderung zur gesetzlichen Pflicht. Da sich viele Praxisinhaber in der Vergangenheit nur am Rande oder gar nicht um dieses immer brisanter werdende Thema kümmern konnten, sind Fragen zu klären wie: Was bedeutet das für die Praxisinhaber? Auf welche Qualitätsmanagement-Systeme kann zurückgegriffen werden? Wie sieht die Umsetzung in der eigenen Praxis aus? Wie viel muss mindestens getan bzw. umgesetzt werden und was ist für die eigene Praxis sinnvoll umzusetzen? Und vor allem: Wer kann mich dabei unterstützen?

Die Überprüfung erfolgt durch die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen. Diese fordern ab dem 1. Januar 2011 jährlich mindestens 2,0 % zufällig ausgewählter Vertragszahnärzte zur Vorlage einer schriftlichen Dokumentation auf. Die Ergebnisse werden der KZBV gemeldet, die spätestens ab Ende 2011 dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) jährlich über den Umsetzungsstand des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements in den zahnärztlichen Praxen berichtet.
QM muss gelebt werden
Zur Vorbereitung auf eine bevorstehende Überprüfung genügt es nicht, einen Qualitätsmanagement-Ordner in der Praxis stehen zu haben. Vielmehr ist darauf zu achten, ob das Qualitätsmanagement-System in der täglichen Praxisarbeit angewendet und gelebt wird. Von den Praxismitarbeitern sollten beispielsweise die folgenden Fragen beantwortet werden können:
- Wie und wo ist in der Praxis eindeutig geregelt und schriftlich festgehalten, wer für welche Aufgaben bzw. welchen Arbeitsbereich zuständig ist?
- Welche gesetzlich vorgeschriebenen Termine (Belehrungen und Untersuchungen) werden von uns beachtet, eingehalten und wie sind die Durchführungen dokumentiert?
- Wie sehen die regelmäßigen Teambesprechungen aus? Wie und wo werden die einzelnen Sitzungen dokumentiert?
- Wie und wann werden die Fort- und Weiterbildungen der Mitarbeiter geplant?
- Wie ist der Ablauf, wenn in der Praxis ein Notfall eintritt?
- Wie läuft die Instrumentenaufbereitung ab?
Überprüfungen finden bereits heute zum Thema Hygiene in den Praxen statt. Beispielsweise überwacht in Bayern das Gewerbeaufsichtsamt „die Anforderungen der Medizinproduktegesetzgebung und der RKI-Empfehlung Infektionsprävention in der Zahnheilkunde – Anforderungen an die Hygiene“. Bei diesen Prüfungen werden bereits konkrete Fragen zu der praktischen Anwendung gestellt und die Umsetzung überprüft. Eine Dokumentation auf dem Papier ist also nicht ausreichend!
Bis zum 31.12.2010 bleibt nicht mehr viel Zeit
Es sollte jetzt gehandelt werden. Einer Studie der Stiftung Gesundheit von 2009 zum Thema Externer Dienstleister ist zu entnehmen, „dass die Niedergelassenen zunehmend die Bedeutung von fachlicher Hilfe erkennen und wertschätze“. Immerhin gaben über 67 % der Praxen, die externe Dienstleister beim Aufbau eines Qualitätsmanagement-Systems beauftragten, der Leistung ihres Dienstleisters die Schulnote 1 bzw. 2.
Eine Zertifizierung ist immer noch die Kür
Eine Zertifizierung des Qualitätsmanagement-Systems ist keine Pflicht, aber für etwa 2015 im Gespräch. Wer Doppelarbeit und späteren Systemwechsel vermeiden will, kann bereits jetzt ein System auswählen, das als Grundlage für eine (spätere) Zertifizierung anerkannt wird.
Ein Qualitätsmanagement System einzuführen, nur damit ein Zertifikat in den Praxisräumen hängt, verfehlt den Sinn und Zweck. Vielmehr sollte der Nutzen eines gut eingeführten und gelebten QM-Systems im Vordergrund stehen, das sowohl Zahnarzt, Personal als auch den Patienten etwas bringt und jeder davon profitieren kann.
DENT IMPLANTOL 14, 1, 28-29 (2010)






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