Abrechnung


Abrechnung kombinierter chirurgischparodontaler GBR-Therapie

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Der Beitrag von Dr. Sven Egger stellt den Fall einer Behandlung vor, bei dem ein sogenannter „hoffnungsloser“ Pfeilerzahn mit Schmelzmatrixprotein-Derivat und Knochenersatzmaterial parodontal behandelt wurde. Dieser Abrechnungstipp erläutert detailliert tabellarisch die Berechnungsmöglichkeiten der vorgestellten Therapieschritte beim privat versicherten und gesetzlich versicherten Patienten.

Privat versicherter Patient

1. Beratung und Diagnostik

Zahn/regioLeistungsbeschreibungGOZ bzw. GOÄggf. Erläuterung
vollständige UntersuchungGOZ 0010
BeratungGOÄ 1 oder ggf. GOÄ 34bei GOÄ 34 mindestens 20 Minuten Beratungsdauer
OPG-RöntgenaufnahmeGOÄ 5004
ParodontalstatusGOZ 4000 oder analog gemäß §6 (1)

2. Hygienephase

Zahn/regioLeistungsbeschreibungGOZ bzw. GOÄggf. Erläuterung
1. Sitzungprofessionelle Zahnreinigung, je Zahn/Brückenglied/ImplantatGOZ 1040
ggf. Mundhygienestatus (Dauer mindestens 25 Minuten)GOZ 1000Bei der Kombination verschiedener Untersuchungsziffern ist der Grund in der Rechnung anzugeben.
ggf. PSI-StatusGOZ 4005Bei der Kombination verschiedener Untersuchungsziffern ist der Grund in der Rechnung anzugeben.
2. Sitzung

ggf. Beseitigung von scharfen Zahnkanten, störenden Prothesenrändern und Fremdreizen am Parodontium, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

ggf. Mundhygienekontrolle

professionelle Zahnreinigung, je Zahn/Brückenglied/Implantat

GOZ 4030

GOZ 1010

GOZ 1040

3. Endodontische Behandlung/Wurzelspitzenresektion mit Verschluss einer via falsa und Augmentation

Zahn/regioLeistungsbeschreibungGOZ bzw. GOÄggf. Erläuterung
43

Leistungsanästhesie
ggf. auch Infiltrationsanästhesie
ggf. auch Oberflächenanästhesie

GOZ 0010
GOZ 0090
GOZ 0080
Material Anästhetikum ist zusätzlich berechenbar.
Bei mehr als einer Infiltrationsanästhesie ist in der Rechnung der Grund anzugeben.

43Trepanation eines ZahnesGOZ 2390
43Entfernen einer alten Wurzelfüllunganalog gemäß §6(1) GOZ
43ggf. Entfernung nekrotischen Pulpengewebesanalog gemäß §6(1) GOZ
43Aufbereitung eines WurzelkanalsGOZ 2410Material NiTi-Feilen zusätzlich berechnungsfähig
43ggf. zusätzliche Anwendung elektrophysikalisch-chemischer Methoden, je Kanal (Phys)GOZ 2420
43WurzelkanalfüllungGOZ 2440Der besondere Aufwand der lateralen und warmen Kondensationstechnik der maschinellen Aufbereitung ist über den Steigerungsfaktor der GOZ 2440 zu berücksichtigen.
43Full-Flap (Volllappendesign/Mukoperiostlappen) zur Schnittführung-----Teil der operativen Hauptleistung (WSR)
43Wurzelspitzenresektion, FrontzahnGOZ 3110Nahtmaterial zusätzlich berechnungsfähig
43Aufbereitung der lateralen Perforation (via falsa) mit Ultraschallspitzen und Verschluss der via falsaanalog gemäß §6(1) GOZMaterial Pro-Root MTAA Dentsply Sirona berechnungsfähig (siehe Beschluss Beratungsforum Gebührenfragen BZÄK)
43Einbringung Schmelzmatrixprotein-Derivat (Emdogain, Straumann)GOZ 4110Material Emdogain zusätzlich berechenbar
43Augmentation mit Knochenersatzmaterial (Bio-Oss, Geistlich)GOÄ 2422Material Bio Oss zusätzlich berechenbar
43Zuschlag für ambulantes Operieren (zur GOÄ 2442)GOÄ 444
43Zuschlag für die Anwendung eines Operationsmikroskops bei ambulanten operativen Leistungen (zur GOÄ 2442)GOÄ 440
43Verwendung einer Membran zur Behandlung eines Knochendefektes einschließlich Fixierung, je Zahn, je Implantat (Bio-Gide, Geistlich)GOZ 4138Material Bio-Gide zusätzlich berechenbar; ggf. auch Membrannägel
43primärer Wundverschluss----Teil der operativen Hauptleistung (WSR)
43Wundkontrolle ohne zusätzliche MaßnahmenGOZ 3290je Quadrant
43Nachbehandlung (z.B. Wundsäuberung, Nahtentfernung)GOZ 3300je Schnitt-Naht-Gebiet, aber höchstens 2x je Quadrant; GOZ 3290 und GOZ 3300 sind in einer Sitzung berechnungsfähig
43späterer Kompositverschluss der „freiliegenden“ Perforation nach Verlust des MTAVerschlussesanalog gemäß §6(1) GOZ

Gesetzlich versicherter Patient

1. Beratung und Diagnostik

Zahn/regio   Leistungsbeschreibung                                                BEMA bzw. GOZ    ggf. Erläuterung    
vollständige UntersuchungBEMA 01
Beratung------in 01 beinhaltet
OPG-RöntgenaufnahmeBEMA Ä935 d
ParodontalstatusGOZ 4000 oder analog gemäß §6(1)

2. Hygienephase

Zahn/regioLeistungsbeschreibungBEMA bzw. GOZggf. Erläuterung
1. Sitzungprofessionelle Zahnreinigung, je Zahn/Brückenglied/ImplantatGOZ 1040
ggf. MundhygienestatusGOZ 1000
ggf. PSI-StatusBEMA 04
ggf. Beseitigen scharfer Zahnkanten oder störender Prothesenränder oder Ähnliches, je SitzungBEMA 106
2. Sitzungggf. MundhygienekontrolleGOZ 1010
professionelle Zahnreinigung, je Zahn/Brückenglied/ImplantatGOZ 1040

 

3. Endodontische Behandlung/Wurzelspitzenresektion mit Verschluss einer via falsa und Augmentation

Zahn/regioLeistungsbeschreibungBEMA bzw. GOZggf. Erläuterung
43LeitungsanästhesieBEMA 41 aMaterial Anästhetikum ist in BEMA 41a beinhaltet, ggf. Nachinjektion im Zusammenhang mit der Wurzelspitzenresektion möglich.
43Trepanation eines pulpatoten ZahnesBEMA 31
43Entfernen einer alten Wurzelfüllung-----nicht zusätzlich berechnungsfähig
43Ggf. Entfernung nekrotischen Pulpengewebesanalog gemäß §6(1) GOZ
43Aufbereitung eines WurzelkanalsBEMA 32Der besondere Aufwand der maschinellen Aufbereitung mit NiTi-Feilen ist in der BEMA 32 enthalten und nicht zusätzlich berechnungsfähig.
43ggf. Zusätzliche Anwendung elektrophysikalisch-chemischer Methoden, je Kanal (Phys)GOZ 2420
43WurzelkanalfüllungBEMA 35Der besondere Aufwand der lateralen und warmen Kondensationstechnik der maschinellen Aufbereitung ist in der BEMA 35 enthalten und nicht zusätzlich berechnungsfähig.
43Full-Flap (Volllappendesign/Mukoperiostlappen) zur Schnittführung-----Teil der operativen Hauptleistung (WSR)
43Wurzelspitzenresektion, FrontzahnBEMA 54 aNahtmaterial nicht berechnungsfähig
43Aufbereitung der lateralen Perforation (via falsa) mit Ultraschallspitzen und Verschluss der via falsaanalog gemäß §6(1) GOZMaterial Pro-Root MTAA Dentsply Sirona im Zusammenhang mit der Privatleistung berechenbar (siehe Beschluss Beratungsforum Gebührenfragen BZÄK)
43Einbringung Schmelzmatrixprotein-Derivat (Emdogain, Straumann)GOZ 4110Material Emdogain zusätzlich berechenbar
43Augmentation mit Knochenersatzmaterial (Bio-Oss, Geistlich)GOÄ 2422Material Bio Oss zusätzlich berechenbar
Zuschlag für ambulantes Operieren (zur GOÄ 2442)GOÄ 444
43Zuschlag für die Anwendung eines Operationsmikroskops bei ambulanten operativen Leistungen (zur GOÄ 2442)GOÄ 440
43Verwendung einer Membran zur Behandlung eines Knochendefektes einschließlich Fixierung, je Zahn, je Implantat (Bio-Gide, Geistlich)GOZ 4138Material Bio-Gide zusätzlich berechenbar, ggf. auch Membrannägel
43primärer Wundverschluss-----Teil der operativen Hauptleistung (WSR)
43Wundkontrolle ohne zusätzliche Maßnahmen-----nicht berechnungsfähig
43BEMA 38je Quadrant berechnungsfähig
43späterer Kompositverschluss der „freiliegenden“ Perforation nach Verlust des MTA-Verschlussesanalog gemäß §6(1) GOZ

Hinweis: Bei den rot markierten Leistungen handelt es sich um zusätzlich vereinbarungsfähige Privatleistungen, die der GKV-Patient nach entsprechender Aufklärung und schriftlicher vorheriger Vereinbarung in Anspruch nehmen kann.

Der GKV-Patient muss in diesem Fall für diese Leistung mit einer entsprechenden Vereinbarung gemäß § 8 Abs. 7 BMV-Z aus dem gesetzlichen Vertrag losgelöst werden. Durch diese Loslösung des GKV-Patienten ist die Abrechnungsgrundlage für die Leistung dann die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Danach gelten für den gesetzlich versicherten Patienten für diese Leistungen die Vorschriften der GOZ gleichermaßen wie für den privat versicherten Patienten.

Da manche der erbrachten Leistungen auch im Gebührenkatalog für privatzahnärztliche Leistungen (GOZ) nicht enthalten sind, können sie analog berechnet werden. Zur Berechnung muss eine als gleichwertig erachtete Leistung aus dem Gebührenkatalog herangezogen und eine Analogziffer gebildet werden.

Ein Muster einer Vereinbarung gemäß § 8 Abs. 7 BMV-Z, mit der der GKV-Patient aus dem gesetzlichen Vertrag losgelöst werden kann, finden Sie online unter www.dimagazin-aktuell.de. Die Abrechnungshinweise sind von der Autorin nach ausführlicher Recherche erstellt worden. Haftung und Gewährleistung werden jedoch ausgeschlossen.

Näheres zum Autor des Fachbeitrages: Sabine Schnug-Schröder