Abrechnungs-Tipp: Alveolenmanagement
Abrechnungsbeispiel für Zahnextraktionen.
Für Zahnextraktionen sind die folgenden Honorare abrechenbar:
Damit sind abgegolten: die Erstversorgung der Wunde, die Naht sowie die Drainage. Begleitleistungen, wie z. B. Untersuchungen, Anästhesien und Nachbehandlungen sind zusätzlich berechenbar.
Folgende Materialien sind infolge der Allgemeinen Bestimmung Satz 3 Abschnitt D (Chirurgie) gesondert berechnungsfähig:
- Materialien zur Förderung der Blutgerinnung sowie zum Verschluss von oberflächlichen Blutungen bei hämorrhagischen Diathesen
- atraumatisches Nahtmaterial
- eingebrachtes Knochenersatzmaterial
- eingebrachtes regeneratives Material (Barrieremembrane etc.)
- Material zum Schutz wichtiger anatomischer Strukturen (z. B. Nerven)
- Zahntechnische Leistungen
Quelle: Online-Version-Der Kommentar zu BEMA + GOZ herausgegeben von Liebold/Raff/Wissing Stand: Juni 2015 Asgard-Verlag Dr. Werner Hippe GmbH
Verschenken Sie kein Honorar bei den weiteren selbstständigen Leistungen, die nicht mit der Extraktion abgegolten sind:
Zahnextraktion + Socket Preservation oder Kieferkamm Erhaltung (bei intakter Alveole) Zahnextraktion mit Ridge Preservation – Volumenvermehrung bei defekter Alveole, um die Erhaltung der Alveole (Zahnfach) im Kieferknochen zu sichern
Übersetzt bedeutet Socket Preservation „Erhalt des Zahnfachs (Alveole)“ und ist damit etwas unglücklich gewählt, da durch diese Maßnahme das Zahnfach nach Zahnextraktion ja gerade nicht erhalten, sondern die Knochenregeneration unter Erhalt der Knochenwand gefördert werden soll.
Nach Entfernung eines Zahnes (besonders im OK-Frontzahnbereich) ist bukkal meist nur eine dünne Knochenwand (Lamelle) übrig, welche sich dann typischerweise in wenigen Wochen erheblich zurückbildet (Atrophie). Durch Augmentation kann der atrophische Verlust der bukkalen Knochenlamelle verhindert werden.
Ist die Alveole nach minimaltraumatischer Zahnextraktion vollständig in ihrer Kontinuität erhalten, sind vorhandene chronisch-entzündliche Weichgewebsreste entfernt und die Alveole mit physiologischer Kochsalzlösung gereinigt, wird die Technik der Socket Preservation angewendet.
Bei PKV-Patienten:
Die Kostenübernahme für die konservierend/chirurgischen Leistungen ist gesichert. Jedoch wird teilweise immer noch die Notwendigkeit der Augmentationsverfahren angezweifelt und eine ausführliche Begründung gefordert, um zu erstatten. Ebenso gibt es durch den notwendigen Ansatz von Analogziffern vereinzelt Erstattungsschwierigkeiten seitens der PKV.
Bei GKV-Patienten:
Da diese Leistung nicht Inhalt der GKV ist, ist vor der Behandlung eine Vereinbarung mit dem Patienten zu treffen. Achten Sie auf einen vom Zahlungspflichtigen unterschriebenen Heilund Kostenplan und die Einwilligung in die Behandlungsmaßnahme nach Aufklärung gemäß Patientenrechtegesetz.
Die Extraktion eines oder mehrerer Zähne, ebenso die notwendigen Begleitleistungen, wie z. B. Anästhesien, Nachbehandlungen, Röntgenaufnahmen etc. zählen zur Leistungspflicht der GKV und werden im Rahmen Ihrer Quartalsabrechnung über die KZV vergütet.
Je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und den besonderen Umständen, berechnen Sie den individuellen Steigerungsfaktor nach den GOZ-Bestimmungen, je nach Therapiekonzept werden weitere Honorare generiert:
Socket Preservation (Alveole intakt) je Zahnalveole oder je Defekt nach Entfernung eines Implantates
Ziel ist die knöcherne Ausheilung der Alveole / des Defektes
1a) Defektauffüllung (Weichteilunterfütterung) nur mit Knochenersatzmaterial Ä 2442 analog Socket Preservation entsprechend (§ 6 Abs.1) Implantation alloplastischen Materials zur Weichteilunterfütterung, als selbständige Leistung.
900 Punkte (Honorar in € bei Steigerungssatz):
1fach = 52,46 € 2,3fach = 120,66 € 3,5fach = 183,61 €
+ Ä444 Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 800 bis 1199 Punkten bewertet sind
1300 Punkte – (nur 1fach) 75,77 €
1b) Defektauffüllung mit Knochenersatzmaterial und autologen Knochen Wie unter 1a
+ 9090 Knochengewinnung (z. B. Knochenkollektor oder Knochenschaber), Knochenaufbereitung und -implantation, auch zur Weichteilunterfütterung,
400 Punkte (Honorar in € bei Steigerungssatz):
1fach = 22,50 € 2,3fach = 51,74 € 3,5fach = 78,74 €
1c) Wenn eine zusätzliche Knochenentnahme erfolgt Wie unter 1a
+ 9140 Intraorale Entnahme von Knochen außerhalb des Aufbaugebietes ggf. einschließlich Aufbereitung des Knochenmaterials und/oder der Aufnahmeregion einschließlich der notwendigen Versorgung der Entnahmestelle, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich
650 Punkte (Honorar in € bei Steigerungssatz):
1fach = 36,56 € 2,3fach = 84,08 € 3,5fach = 127,95 €
+ 0510 Zuschlag bei nichtstationärer Durchführung von zahnärztlich- chirurgischen Leistungen, die mit Punktzahlen von 500 bis 799 Punkten bewertet sind
750 Punkte (nur 1fach) 42,18 €
oder
2) Weichteilunterfütterung nur mit autologem Knochen
9090 Knochengewinnung (z. B. Knochenkollektor oder Knochenschaber),
Knochenaufbereitung und -implantation, auch zur Weichteilunterfütterung,
400 Punkte (Honorar in € bei Steigerungssatz):
1fach =22,50 € 2,3fach = 51,74 € 3,5fach = 78,74 €
+ 0500 Zuschlag bei nichtstationärer Durchführung von zahnärztlich- chirurgischen Leistungen, die mit Punktzahlen von 250 bis 499 Punkten bewertet sind, oder zu den Leistungen nach den Nummern 4090 der 4130 =400 Punkte (nur 1fach) 22,50 €
Bei zusätzlicher Knochenentnahme entfällt der Zuschlag 0500!
+ 9140 / + 0510
Da bei den Beispielen erhebliche behandlungstechnische Unterschiede bestehen können, sollten Sie die Berechnung dem zeitlichen Aufwand und der Schwierigkeit entsprechend der GOZ in Ansatz bringen.
3) Socket Preservation, je Zahnalveole oder Defekt nach Entfernung eines Implantates
a) Knochen aus OP-Gebiet = GOZ 9090
b) Knochenersatzmaterial = analog GOZ § 6 Abs.1- z.B. Ä2442
c) a) + b) GOZ 9090+analog ggf. zusätzlich GOZ 9140, wenn Knochen aus getrenntem OP-Gebiet, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich
Ridge Preservation (Alveole defekt) je Kieferhälfte oder Frontzahngebiet für Zahnalveole oder Defekt nach Entfernung eines Implantates
Ziel der Therapie ist die knöcherne Wiederherstellung (Aufbau) des Alveolarfortsatzes mit Knochen und/oder Knochenersatzmaterial mittels GBR
4a) Ridge Preservation (Volumenvermehrung)
9100 Aufbau des Alveolarfortsatzes durch Augmentation ohne zusätzliche Stabilisierungsmaßnahmen, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich, 2694 Punkte 1fach = 151,52 € € 2,3fach = 348,49 € € 3,5fach = 530,31 €
+0530 Zuschlag bei nichtstationärer Durchführung von zahnärztlich- chirurgischen Leistungen, die mit Punktzahlen von 1200 und mehr Punkten bewertet sind 2200 Punkte (nur 1fach) 123,73 €
4b) Wenn eine zusätzliche Knochenentnahme erfolgt + 9140
4c) Weichteilunterfütterung mit Knochenersatzmaterial Ä2442 + Ä444
4d) Weichteilunterfütterung nur mit Knochenersatzmaterial und autologen Knochen Ä2442 + Ä444 + 9090, wenn zusätzliche Knochenentnahme erfolgt + 9140
Zusätzlich sind alle Materialien gemäß der GOZ-Bestimmungen zusätzlich berechenbar.
Mögliche OP-Zuschläge, Bestimmungen zu Steigerungsfaktoren bei erhöhtem Aufwand oder zusätzlich berechnungsfähige Leistungen können der jeweils gültigen von der Bundeszahnärztekammer kommentierten GOZ bzw. der GOÄ entnommen werden.
Dieses Berechnungsbeispiel wurde nach besten Wissen und Kenntnisstand von Kerstin Salhoff erstellt. Aufgrund der Komplexität des Themas und des ständigen Wandels der Rechtsmaterie sind die Angaben zu Abrechnungsvorschlägen ohne Gewähr. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Zahnärztekammer.