Abrechnung

Abrechnungs-Tipp

Checkliste Periimplantitis

Eine Parodontose-Behandlung an einem Implantat kann nach der rekonstruktiven Phase nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Somit erfolgt die Berechnung über die GOZ.

Es ist zwingend zu beachten, dass vor der Erbringung von außervertraglichen Leistungen bei gesetzlich Versicherten eine schriftliche Privatvereinbarung zwischen Zahnarzt und Patient, gemäß §4 Absatz 2 BMV-Z bzw. §7 EKV-Z, zu treffen ist. Die folgende Auflistung zeigt die verschiedenen Gebührenpositionen, welche für eine Periimplantitis-Behandlung denkbar wären.

Prophylaxe

PAR-Behandlung

Mögliche Analogieleistungen

Beratungsgebühren

Bei diesen aufgeführten Leistungen sind alle anhängigen Zuschläge und auch möglichen Beratungsgebühren nicht berücksichtigt. Die notwendigen Anästhesien sind zusätzlich nach den Gebührennummern der GOZ berechenbar. Notwendige Röntgenaufnahmen werden gesondert berechnet. Eine gute Hilfe ist hier auch der KZBV-Leitfaden „Schnittstellen zwischen BEMA und GOZ“.

Näheres zum Autor des Fachbeitrages: Martina Weidinger-Wege

Bilder soweit nicht anders deklariert: Martina Weidinger-Wege


BTI Day 22.04.2023
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Unter dem Motto „Gemeinsam zur Exzellenz” lädt BTI Sie zum 7. BTI Day am 22.04.2023 ein. Auch in diesem Jahr erwarten Sie wieder spannende Fachvorträge von Prof. Eduardo Anitua und weiteren namhaften Referenten.

Roadshow
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5 Termine - 5 Städte - 5 Punkte

Hochkarätige Referenten und Referentinnen wie Prof. Dr. Moritz Kebschull, Dr. Sylke Dombrowa, Prof. Dr. Ralf Rössler, Prof. Dr. Patrick Schmidlin oder Prof. Dr. Peter Eickholz beleuchten wissenschaftlich fundierte und praxisrelevante Informationen unter anderem zu den Themen S3-Leitlinie, Klassifizierung und Prävention.