Abrechnung

Abrechnungs-Tipp

Checkliste Periimplantitis

Eine Parodontose-Behandlung an einem Implantat kann nach der rekonstruktiven Phase nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Somit erfolgt die Berechnung über die GOZ.

Es ist zwingend zu beachten, dass vor der Erbringung von außervertraglichen Leistungen bei gesetzlich Versicherten eine schriftliche Privatvereinbarung zwischen Zahnarzt und Patient, gemäß §4 Absatz 2 BMV-Z bzw. §7 EKV-Z, zu treffen ist. Die folgende Auflistung zeigt die verschiedenen Gebührenpositionen, welche für eine Periimplantitis-Behandlung denkbar wären.

Prophylaxe

PAR-Behandlung

Mögliche Analogieleistungen

Beratungsgebühren

Bei diesen aufgeführten Leistungen sind alle anhängigen Zuschläge und auch möglichen Beratungsgebühren nicht berücksichtigt. Die notwendigen Anästhesien sind zusätzlich nach den Gebührennummern der GOZ berechenbar. Notwendige Röntgenaufnahmen werden gesondert berechnet. Eine gute Hilfe ist hier auch der KZBV-Leitfaden „Schnittstellen zwischen BEMA und GOZ“.

Näheres zum Autor des Fachbeitrages: Martina Weidinger-Wege

Bilder soweit nicht anders deklariert: Martina Weidinger-Wege