Checkliste Periimplantitis
Eine Parodontose-Behandlung an einem Implantat kann nach der rekonstruktiven Phase nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Somit erfolgt die Berechnung über die GOZ.
Es ist zwingend zu beachten, dass vor der Erbringung von außervertraglichen Leistungen bei gesetzlich Versicherten eine schriftliche Privatvereinbarung zwischen Zahnarzt und Patient, gemäß §4 Absatz 2 BMV-Z bzw. §7 EKV-Z, zu treffen ist. Die folgende Auflistung zeigt die verschiedenen Gebührenpositionen, welche für eine Periimplantitis-Behandlung denkbar wären.
Prophylaxe
PAR-Behandlung
Mögliche Analogieleistungen
Beratungsgebühren
Bei diesen aufgeführten Leistungen sind alle anhängigen Zuschläge und auch möglichen Beratungsgebühren nicht berücksichtigt. Die notwendigen Anästhesien sind zusätzlich nach den Gebührennummern der GOZ berechenbar. Notwendige Röntgenaufnahmen werden gesondert berechnet. Eine gute Hilfe ist hier auch der KZBV-Leitfaden „Schnittstellen zwischen BEMA und GOZ“.

5 Termine - 5 Städte - 5 Punkte
Hochkarätige Referenten und Referentinnen wie Prof. Dr. Moritz Kebschull, Dr. Sylke Dombrowa, Prof. Dr. Ralf Rössler, Prof. Dr. Patrick Schmidlin oder Prof. Dr. Peter Eickholz beleuchten wissenschaftlich fundierte und praxisrelevante Informationen unter anderem zu den Themen S3-Leitlinie, Klassifizierung und Prävention.