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Hygiene

Hygienisch sauberes Wasser mit garantierter Rechtssicherheit

In den vergangenen Jahren wurde vermehrt Keimbelastungen von öffentlichen und privaten Wasserleitungssystemen festgestellt. Auf diesem Weg entlang der Wasserleitungen können pathogene Mikroorganismen in zahnärztliche Behandlungseinheiten gelangen, was ein erhöhtes Gesundheitsrisiko darstellt. Besonders gefährdet sind immungeschwächte und ältere Menschen. Eine Infizierung kann zu schwerwiegenden Erkrankungen führen. Aufgrund dessen sollte das Wasser möglichst frei von krankheitserregenden Keimen sein.

Keimbelastetes Wasser in Behandlungseinheiten stellt eine Gefahrenquelle für Patienten und Personal dar.
Keimbelastetes Wasser in Behandlungseinheiten stellt eine Gefahrenquelle für Patienten und Personal dar.
Keimbelastetes Wasser in Behandlungseinheiten stellt eine Gefahrenquelle für Patienten und Personal dar.

Gerade in infektiologischen Risikobereichen wie den zahnmedizinischen Einrichtungen stellt keimbelastetes Wasser eine ernste Gefahrenquelle dar. Bei zahnmedizinischen Behandlungen, die eine Wasserkühlung benötigen, werden Aerosole freigesetzt, die von Patienten leicht eingeatmet werden können. So fungiert das Wasser aus der Dentaleinheit als potentieller Übertragungsweg für pathogene Keime, die mögliche Infektionen und infolgedessen rechtliche Auseinandersetzungen nach sich ziehen können.

Neben den Patienten geht es aber auch um die Gesundheit der behandelnden Zahnärzte und ihrer Mitarbeiter. Selbst bei einem gesunden Immunsystem können Keime wie Pseudomonaden oder Legionellen hartnäckige Nebenhöhlenentzündungen auslösen, die möglicherweise nicht gefährlich, aber lästig und unnötig sind.

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H2O2 kann die Ergebnisse der Wasserproben verfälschen

Das Ergebnis der jährlichen Probenentnahme zur Auswertung gemäß den Vorgaben zur Trinkwasserverordnung des Robert-Koch-Instituts kann durch die Verwendung von Entkeimungsmitteln auf H2O2-Basis verfälscht werden. Das Desinfektionsmittel müsste eigentlich während der Probenentnahme neutralisiert werden. Da dies aber aus technischen Gründen so gut wie unmöglich ist und daher nicht geschieht, hat das Entkeimungsmittel – bevor die Probe von einem akkreditierten Labor untersucht werden kann – genügend Zeit, die im Wasser befindlichen Keime zu inaktivieren. Das Probeergebnis scheint einwandfrei zu sein, es zeigt jedoch nicht die eigentliche Keimbelastung an. Das macht Praxen im Falle eines Rechtsstreits angreifbar, weil die Beweislastumkehr zerstört wurde und nicht mehr bewiesen werden kann, dass das Wasser und somit die Behandlung keine Infektion hervorgerufen haben.

Die schützende Wirkung des Biofilms

Entkeimungsmittel auf H2O2-Basis können Keime in Dentaleinheiten neutralisieren, weil dort andere Voraussetzungen gelten. An der Innenseite der Schläuche sammeln sich Schleim und Millionen von Mikroorganismen und bilden den sogenannten Biofilm. Diese Schicht wirkt als Schutz gegen Desinfektionsmittel und macht die Keime darum so hartnäckig. Selbst wenn das Entkeimungsmittel es schafft, die oberste Schicht abzutöten, ernähren sich die verbliebenen Mikroorganismen von den so freigewordenen Nährstoffen und revitalisieren derart den Biofilm. Eine intervallartige Entkeimung hat also den gegenteiligen Effekt von dem, was man erzielen möchte.

Wirksame und rechtssichere Lösung gegen Keime

Das Medizintechnologie-Unternehmen BLUE SAFETY bietet die Lösung für sauberes Wasser und garantiert Rechtssicherheit. Im Mittelpunkt des SAFEWATER-Konzepts steht eine Wasserhygieneanlage, die innerhalb von acht bis zehn Wochen die Schläuche der Dentaleinheiten von Verunreinigungen befreit. Die Anlage entkeimt nicht mit H2O2, sondern produziert rund um die Uhr hypochlorige Säure, die kontinuierlich in den Wasserkreislauf gelangt und dafür sorgt, dass der Biofilm Schicht um Schicht abgetragen und nachhaltig abgebaut wird. Dabei hält die innovative Technologie die Keimzahl im Wasser der Einheiten stets unter den Grenzwerten der RKI-Richtlinien zur Trinkwasserverordnung und garantiert Praxen neben der hygienischen Sicherheit der Dentaleinheiten auch absolute Rechtssicherheit.

Weitere Fragen zu sauberem Wasser werden unter der kostenfreien BLUE SAFETY-Hotline beantwortet; darüber hinaus besteht die Möglichkeit, im Rahmen eines unverbindlichen, kostenlosen Beratungstermins vor Ort mit einem der Außenmitarbeiter eine individuelle Lösung auszuarbeiten.

Kontakt:
BLUE SAFETY GmbH
Tel.: 00800 88552288
www.bluesafety.com

*Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformatione

Bildquellen sofern nicht anders deklariert: Unternehmen, Quelle oder Autor/-in des Artikels

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