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Praxisführung

Fluktuation: Wenn die ZFA kündigt

Meist ist der Zahnarzt überrascht, wenn jemand eine Eigenkündigung vornimmt. Für die Kolleginnen kommt es bis zur Einstellung einer Neuen zu Mehrarbeit und höherem Arbeitstempo. Die dadurch entstehende Mehrbelastung kann zur Gereiztheit und nachlässiger Patientenbehandlung führen. Das Ausscheiden der Kollegin wird nicht nur vom Team bedauert, auch Patienten sind überrascht. Hinzu kommt noch die persönliche Enttäuschung des Chefs über die Kündigung.

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In Zeiten des Fachkräftemangels hat der Zahnarzt Probleme eine gleichwertige Nachfolgerin für die Ausgeschiedene zu finden. Weil sich qualifiziertes Personal nicht schnell rekrutieren lässt, kommt es für den Zahnarzt darauf an, die bestehenden Arbeitsverhältnisse zu halten.

Gründe und Auswirkungen der Personalfluktuation

Die Ursachen einer Kündigung sind vielfältig: Unzufriedenheit mit dem Gehalt, Probleme mit der Kollegin, zu wenig Eigenbestimmung, Überstunden, dauerhafte Überlastung. Fasst man alle Beurteilungskriterien, die eine Kündigung auslösen, zusammen, steht das Gehalt der Mitarbeiterin nicht mehr an erster Stelle. Denn was nützt ein besseres Gehalt woanders, wenn dort das Arbeitsklima, oder der Standort der Praxis schlecht ist? Oder die technische Ausstattung der Praxis ist nicht auf dem neuesten Stand?

Wenn alle Parameter stimmen, und nur das Gehalt etwas abweicht, wird die Mitarbeiterin nicht so schnell kündigen. Von der ersten Überlegung bis zur Kündigung ist es ein langer Weg, fast nie ein spontaner Einfall. Hat der Praxisinhaber ein offenes Ohr, müsste er die Unzufriedenheit frühzeitig feststellen und einen möglichen Kündigungsgrund zumindest erahnen. Ein Gewitter kommt nur selten aus heiterem Himmel, sondern bahnt sich an. Hat jemand gekündigt, ist es oft zu spät, denjenigen noch umzustimmen, da er/sie sich schon woanders vertraglich festgelegt hat.

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Was kann der Praxisinhaber tun?

Wertschätzung des Personals ist wie ein geldwerter Vorteil, ein Zusatzplus. Erlebt die Mitarbeiterin den Praxisinhaber als angenehmen und verständnisvollen Chef, wird sie sich mit der Eigenkündigung schwer tun. Manche Praxisinhaber haben geradezu ein Talent dafür entwickelt, sie sorgen für den Zusammenhalt, sehen sich selbst mehr als Coach, weniger als Chef. Praxisbindung entsteht durch den Umgang mit dem Personal. Starke Bindung an den Arbeitsplatz wirkt gruppendynamisch und strahlt auf das gesamte Team aus. Die Chef-Einstellung „Meine Mitarbeiter liegen mir am Herzen“ muss für jeden erkennbar sein. Hier bieten sich zahlreiche Möglichkeiten an, vom gemeinsamen Besuch eines Open-Air-Konzerts bis zum Grillfest im Sommer oder einem gemeinsamen Ausflug. Nicht zu vergessen sind Geburtstage und das Arbeitsjubiläum der Mitarbeiterin.

Alles nur Kleinigkeiten, die in der Summe jedoch wirken. Besonders wichtig ist, dass alle Faktoren, die man mit dem Begriff „Arbeitszufriedenheit“ bezeichnet, erlebbar sind. Die sogenannte Wohlfühlatmosphäre durch ein harmonisches Praxisklima kostet kein Geld und vermindert die Gefahr der Kündigung. „Work Life Balance“, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist ein Top-Bindungsfaktor. Je größer die Zufriedenheit mit dem Arbeitsplatz, desto geringer ist die Wechselbereitschaft. Bindung entsteht auch durch die neueste technische Ausstattung der Arztpraxis, durch attraktive Räume und einen modernen Arbeitsplatz. Eine Mitarbeiterin, die mit ihrem Arbeitsplatz voll zufrieden ist, sich als Teil der Praxis und als wichtiges Mitglied im Team sieht, kündigt nicht so schnell. Es ist wie mit den Patienten: wer zufrieden ist, bleibt der Praxis treu, nur die unzufriedenen Patienten wechseln zu einer anderen Praxis.

Das ausgeprägte Wir-Gefühl der Mitarbeiterinnen untereinander reduziert Kündigungsgedanken. Hat der Zahnarzt ein Auge auf die Zusammenarbeit untereinander und die Stimmung in seinem Team, erkennt er rechtzeitig eine kritische Situation, wie zum Beispiel Mobbingversuche und kann einschreiten.

Eine Mitarbeiterin mit „Gewalt und Überredung“ festzuhalten, funktioniert nur kurzfristig. Wer gehen will, und seine Gründe dafür überzeugend darlegt, den lässt man ziehen. Verbiegt sich der Zahnarzt und macht dabei Zugeständnisse, verliert er an Autorität, und wird „ausgenutzt“. Zugeständnisse an eine Person haben Folgen – die Kolleginnen erfahren davon und pochen auf Gleichbehandlung.

Employer Branding

So wie ein Medikament zur Marke wird, kann auch die Zahnarztpraxis mit ihrem Image zur Marke werden. Der Ruf als beliebter Arbeitgeber entscheidet auch über die Wahl der Ausbildungsbewerbungen. Die Arbeitgebermarke (Employer Branding) entscheidet darüber, in welcher Praxis sich jemand um einen Ausbildungsplatz bewirbt. Die „Arbeitgebermarke“ sorgt für eine nachhaltige und kostenlose Werbung. Denn Image ist kein Zufallsprodukt, es entsteht durch aktive Bemühungen. Imageträger der Praxis sind nicht nur zufriedene und begeisterte Patienten, auch die Zufriedenheit im Team prägt das Erscheinungsbild.

Ein positives Erscheinungsbild hat immer eine nachhaltige Wirkung auf die Öffentlichkeit. Eine gute Reputation hilft auch bei der Gewinnung von neuen Patienten und festigt vorhandene Beziehungen. Kleine Praxen haben keinesfalls schlechte Karten, wenn es um die Attraktivität des Arbeitsplatzes geht.

Die Verabschiedung

Hat jemand gekündigt, ist das Arbeitsverhältnis noch nicht beendet. Bei der Verabschiedung sollte man sich die Hand reichen, um sich mit gutem Gefühl zu trennen. Eine gute Trennung hat intern wie extern einen positiven Effekt auf die verbleibenden Kollegen und verhindert die Gefahr, dass die ausscheidende Mitarbeiterin negativ über die Praxis spricht. Nach der Kündigung muss bewusst darauf geachtet werden, dass das Selbstwertgefühl der Mitarbeiterin bis zum letzten Arbeitstag erhalten bleibt. Sonst fragen sich die Kolleginnen, ob ihnen das auch passieren kann, wenn es zur Kündigung kommt.

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