Praxisführung


Mit Miniimplantaten den Stundenumsatz verbessern

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Eine wirtschaftlich gut geführte Zahnarztpraxis ist die Basis für eine gute Behandlungsqualität und damit auch die Zufriedenheit der Patienten/-innen. Rentable Verfahren sind daher wichtig, um die Praxis auf finanziell sichere Beine zu stellen. Anhand von Miniimplantatbehandlungen soll dies hier dargestellt werden.

Die Praxisinhaber/-innen arbeiteten im Jahr 2020 in Deutschland im Durchschnitt 42,4 Stunden, davon 32,1 Stunden behandelnd. Die verbleibende Zeit wurde für Praxisverwaltung, Fortbildung etc. verwandt. In den alten Bundesländern waren die Zahnärzte/-innen im Durchschnitt 42,6 Stunden pro Woche tätig, davon ebenfalls 32,1 Stunden behandelnd.

In den neuen Bundesländern arbeitete der/die Zahnarzt/-ärztin 2020 im Durchschnitt 41,7 Stunden pro Woche, davon 31,8 Stunden behandelnd. Die Arbeitszeiten von 42,6 Stunden pro Woche (alte Bundesländer) bzw. 41,7 Stunden pro Woche (neue Bundesländer) sind im Vergleich zum Vorjahr leicht rückläufig – hauptsächlich durch das pandemiebedingt im 2. Quartal 2020 deutlich gesunkene Patientenaufkommen, was sich daran zeigt, dass lediglich die Behandlungszeiten gesunken sind und die Zeiten für Verwaltungstätigkeiten auf einem unverändert hohen Niveau liegen.

Dennoch liegen die zahnärztlichen Arbeitszeiten deutlich über den durchschnittlichen Arbeitszeiten aller Erwerbstätigen von 34,8 Stunden pro Woche in Deutschland. Im Vergleich dazu beträgt die Mehrarbeit von Zahnärzten/-innen im Westen rund 22% und im Osten rund 20%. Im Bundesdurchschnitt liegt damit die Arbeitszeit von Zahnärzten/-innen um rund 22% höher als im Durchschnitt aller Erwerbstätigen [1].

Kosten der Zahnarztstunde im Jahr 2020

Aus der durchschnittlichen Behandlungszeit von 32,1 Stunden pro Woche in Deutschland ergeben sich bei 42 Arbeitswochen als jährliche Behandlungszeit 1.348 Behandlungsstunden. Die durchschnittlichen Praxisausgaben je Inhaber/-in betrugen 2020 im Bundesdurchschnitt 378.000 €, davon 90.700 € für Arbeiten von Fremdlaboren. Die Umrechnung der Betriebsausgaben ohne Fremdlaborausgaben auf die Behandlungsstunden führt zu einem Wert von 213 € pro Stunde.

Zusätzlich zu diesem Betrag muss der/die Zahnarzt/-ärztin während der Behandlungszeit auch sein/ihr eigenes Einkommen (2020 durchschnittlich 180.000 €, umgerechnet 134 € pro Stunde) erwirtschaften. Insgesamt muss der/die Zahnarzt/-ärztin somit 347 € pro Behandlungsstunde an Honorarumsatz erzielen. Unter Einbeziehung der Fremdlaborausgaben ergibt sich ein Gesamtumsatz von 414 € pro Behandlungsstunde.

In den alten Bundesländern führen die 32,1 Behandlungsstunden pro Woche ebenfalls zu 1.348 Behandlungsstunden im Jahr 2020. Daraus ergeben sich Betriebsausgaben ohne Fremdlaborausgaben von 225 € pro Stunde. Auf das Einkommen pro Behandlungsstunde entfallen weitere 138 €.

Damit beläuft sich der Honorarumsatz auf insgesamt 363 € pro Behandlungsstunde. Unter Einbeziehung der Fremdlaborausgaben ergibt sich ein Gesamtumsatz von 432 € pro Behandlungsstunde. In den neuen Bundesländern resultieren aus den 31,8 Behandlungsstunden pro Woche 1.336 Behandlungsstunden im Jahr 2020.

Daraus ergeben sich Betriebsausgaben ohne Fremdlaborausgaben von 155 € pro Stunde. Auf das Einkommen pro Behandlungsstunde entfallen weitere 112 €. Damit beträgt der Honorarumsatz 267 € pro Behandlungsstunde. Unter Einbeziehung der Fremdlaborausgaben ergibt sich ein Gesamtumsatz von 32 € pro Behandlungsstunde [1].

Im Jahr 2020 blieben 60% der Zahnärzte/-innen in Deutschland mit ihrem Einkommen vor Steuern unter dem Durchschnittswert (arithmetisches Mittel) von 180.000 €, 40% erreichten einen höheren Wert. Der Median des Einnahmen-Überschusses lag 2020 bei 150.600 €. Das heißt, 50% der Zahnärzte/-innen hatten ein Einkommen vor Steuern von weniger als 150.600 € zu verzeichnen, während 50% den Wert überschritten [1].

Stundenumsatz kennen

Das Implementieren von sicheren und zugleich in der Relation von Umsatz und benötigter Zeit günstigen Therapien kann zur Sicherung des wirtschaftlichen Erfolgs der Zahnarztpraxis erheblich beitragen. Dabei sollte auch das Erlernen neuer Behandlungsfelder in Betracht gezogen werden. Die Stabilisierung von herausnehmbarem Zahnersatz mit Miniimplantaten (z.B. MDI) oder Pfeilervermehrung zum Erhalt von Teilzahnersatz nach Verlust von strategisch wichtigen Pfeilerzähnen kann nicht nur zu einer hohen Patientenzufriedenheit, sondern auch zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Praxis beitragen.

  • Abb. 1: Beträge je Behandlungsstunde 2020 in € [1].

  • Abb. 1: Beträge je Behandlungsstunde 2020 in € [1].
    © Höhne
Besonders die geringe Anzahl an Behandlungssitzungen – selbst unter Berücksichtigung der Voruntersuchungs-Planungs-, Beratungs- und Nachsorgesitzungen – bei Versorgungen mit Miniimplantaten steht in einem vergleichsweise günstigen Verhältnis zum erzielbaren Behandlerstundenumsatz, selbst wenn keine hohen Steigerungsfaktoren der GOZ genutzt werden. Auf Basis des Durchschnittsumsatzes (Abb. 1) von 347 € pro Stunde x 1,5 Stunden ergibt sich hier ein mittlerer Umsatz von 520,50 €.

  • Abb. 2: Verteilung des Einkommens der Inhaber/-innen nach Größenklassen 2020 – Deutschland [1].

  • Abb. 2: Verteilung des Einkommens der Inhaber/-innen nach Größenklassen 2020 – Deutschland [1].
    © Höhne
Eine MDI-Therapie von 60 Minuten OP-Zeit inklusive Chairside-Einarbeitung der Metallgehäuse in den vorhandenen Zahnersatz zzgl. 30 Minuten Implantatplanung und Patientenberatung mit Risikoaufklärung ergeben eine Gesamtbehandlungszeit von 1,5 Stunden. Unter der Annahme, dass eine Miniimplantattherapie für 2.000 € vereinbart wird, ergibt sich unter Abzug von ca. 700 € für Implantat- und Prothetikteile ein Honorar von 1.300 € für 1,5 Std, also 866 € Stundenumsatz, welcher nur bei den 14,3% der erfolgreichsten Praxen zu finden ist (Abb. 2).

Patientenfälle definieren

Nahezu jede Praxis hat Patienten/-innen, deren Lebens-, Sprech- und Kauqualität durch die Stabilisierung von herausnehmbarem Teil- oder Vollzahnersatz verbessert werden könnte. Diese gilt es zu identifizieren. Durch eine Filterung in der Praxissoftware können Hinweise auf Patienten/-innen, bei denen eine Stabilisierung von herausnehmbarem Zahnersatz indiziert sein könnte, ermittelt werden:

Bei Patienten/-innen, die bei einem vorhandenen herausnehmbaren Zahnersatz bisher öfter eine Unterfütterung benötigten, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass sie mit dem Halt des Zahnersatzes unzufrieden sind. Begrenzt man den Zeitraum beim Filtern, kann man pro Patient/-in alle in dem selektierten Zeitraum durchgeführten Unterfütterungen sehen. Außerdem kann gezielt nach OK oder UK gesucht werden, weil es dafür unterschiedliche BEMA-Positionen gibt:

Unterfütterung

OK: BEMA 100e GOZ 5290
UK: BEMA 100f GOZ 5300

In der Praxissoftware kann nach Kombinationen von Leistungsnummern pro Patient/-in gefiltert werden, zum Beispiel:

  • X1 (Entfernung einwurzeliger Zahn) (in BEMA und GOZ) UND BEMA 91d (Teleskopkrone) oder GOZ 5040 (Teleskopkrone). Denn einwurzelige Zähne sind bei Teleskopen oft die anterioren Pfeilerzähne, die nach Verlust eine Indikation für eine Pfeilervermehrung darstellen können.

oder:

  • X1 (Entfernung einwurzeliger Zahn) (in BEMA und GOZ) UND BEMA 97b (UK-Coverdentureprothese) oder 97a (OK Coverdentureprothese). Das sind Patienten/-innen, die bei einer teleskopgestützten Coverdenture (gemäß Festzuschussdefinition maximal 3 Zähne je Kiefer) Pfeilerzähne verloren hatten.

oder: 

Man könnte auch alle Totalprothesen (BEMA OK: 97a UK: 97b oder GOZ OK 5220 UK 5230) filtern und die jeweiligen Patienten/-innen darauf ansprechen, wie zufrieden sie mit dem Halt sind, und ihnen erklären, dass es Möglichkeiten gibt, den Zahnersatz zu stabilisieren. Mithilfe von Schaumodellen und unter Einbeziehung standardisierter Aufklärungsbögen über den Ablauf und die Risikoaufklärung der indizierten Miniimplantattherapie können ein möglicher Eingriff und dessen Nutzen zusammen mit dem/der Patienten/-in im Beratungsgespräch erörtert werden.

Fazit

Die Liquidität der Zahnärzte/-innen muss weiter gestärkt werden, denn von dem verfügbaren Einkommen müssen sie den Lebensunterhalt für sich und ihre Familie bestreiten. Zusätzlich müssen vom verfügbaren Einkommen noch Rücklagen gebildet werden, um steigende Preise bei Reinvestitionen auffangen zu können. Insbesondere bei Zahnarztpraxen mit unterdurchschnittlichen Ergebnissen, die einen erheblichen Teil der Zahnärzte/-innen ausmachen, treten hier bereits Liquiditätsprobleme auf.

Über die Reinvestitionen hinaus muss das verfügbare Einkommen dem/der Zahnarzt/-ärztin dazu dienen, Anschaffungen von zusätzlichen Investitionsgütern zu ermöglichen, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Im Dentalbereich werden innovative Fortschritte erzielt, die eine für den/die Patienten/-in gesundheitsschonendere und schmerzärmere Behandlung ermöglichen. Allerdings ist die Anschaffung dieser Investitionsgüter mit erheblichen Kosten verbunden.

Steigende Energiekosten sowie politische Sparmaßnahmen gefährden die wichtigen Fortschritte der vergangenen Jahre. Die seit Mitte der 2000er-Jahre stattgefundene Trendumkehr nach dem langjährigen Schrumpfungsprozess der zahnärztlichen Einkommen war ein wichtiger Schritt, damit Zahnärzte/-innen weiterhin ihren Patienten/-innen innovative Behandlungsmethoden anbieten können.

Auch notwendige Aufwendungen zur Qualifizierung des Praxispersonals durch permanente Fortbildung wurden hierdurch ermöglicht. Letztlich sichert ein gesundes Praxiseinkommen langfristig die Behandlungsqualität und somit den Patientennutzen in den Zahnarztpraxen [1].


Literatur:

[1] Quelle KZVB Jahrbuch 2022.

Näheres zum Autor des Fachbeitrages: Dr. Arndt Christian Höhne