Niederlassungsmöglichkeiten mit der Spezialisierung Implantologie

Viele Zahnärzte und Implantologen stellen sich früher oder später die Frage, ob sie sich selbstständig machen und den Weg in die eigene Praxis einschlagen sollen. Eigenverantwortliches Arbeiten, sein eigener Chef sein, die finanzielle Unabhängigkeit und keinerlei Zulassungsbeschränkungen sind nur einige gute Gründe. Dazu kommt häufig der Wunsch, das eigene Spezialgebiet, beispielsweise Implantologie, stärker in den Fokus der täglichen Arbeit zu rücken. Dieser Artikel soll zeigen, wie dies gelingen kann und soll unter Berücksichtigung mehrerer Aspekte einen Überblick über den groben Weg in die Selbstständigkeit skizzieren.
Gute Gründe für die Niederlassung gibt es eine Menge – großzügige Rechtslage, keine Zulassungsbeschränkungen, geringe Niederlassungskonkurrenz, gutes Umfeld für Übernahmen, extrem niedrige Zinsen und natürlich der Wunsch nach eigenverantwortlichem und freiem Arbeiten in Kombination mit deutlich höheren Verdienstmöglichkeiten. Eine Zahnarztpraxis mit Schwerpunkt Implantologie nimmt im Gründungsprozess streng genommen kein Alleinstellungsmerkmal an. Die grundsätzlichen Regeln gelten auch hier. Hierbei gibt selbstverständlich nicht nur „den einen Weg“ in die Selbstständigkeit.
Welche Niederlassungsvariante passt?
Heute gibt es viele verschiedene Möglichkeiten und Varianten: Einstieg in eine bestehende Praxis/Sozietät, Gründung einer neuen Praxis oder Übernahme einer bestehenden Praxis. Dazu stellt sich immer noch die Frage – alleine oder im Team? Am Anfang einer jeden Gründung oder Selbstständigkeit steht die Gründerin oder der Gründer selbst. Wer den Weg in die eigene Praxis einschlagen will, sollte sich besser frühzeitig Gedanken darübermachen, inwieweit die Selbstständigkeit als solche in das persönliche Lebenskonzept und die individuelle Lebensplanung passt. Nachdem diese Entscheidung getroffen wurde, stellt sich die Frage, wie ich gründen möchte. Welche Gründungsformen gibt es? Bei welchen Gründungsformen kann ich mich besser ausleben? Was passt zu mir?
Einstieg in eine bestehende Praxis/Sozietät
Der Einstieg in eine bestehende Praxis scheint auf den ersten Blick der komfortabelste Weg in die Selbstständigkeit zu sein. Das ist er meist auch. Diese Variante ist natürlich grundsätzlich möglich, bietet aber häufig wenig Entscheidungsfreiheit. Sie kombinieren die Risiken eines Selbstständigen mit der Entscheidungsfreiheit eines Angestellten. Bei fehlerhafter oder ungünstiger Vertragsgestaltung drohen Risiken, insbesondere das Thema Haftung für Behandlungsfehler älterer Partner darf nicht unterschätzt werden.
Die Verdienstmöglichkeiten als Selbstständige und Selbstständiger sind im Vergleich zum Angestelltenverhältnis i. d. R. deutlich besser. Des Weiteren sind die Einnahmen – im Vergleich zur Neugründung oder Praxisübernahme – besser kalkulier- und planbar. Hier sollten Sie sich aufgrund der rechtlichen Komplexität jedoch immer durch einen spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen. Aus Platzgründen wird auf diese Variante nicht weiter eingegangen. Zudem ist die Ausgestaltung eines Tätigkeitsschwerpunkts tendenziell weniger gut umsetzbar.
Neugründung oder Übernahme?
Bei der Frage Neugründung oder Übernahme gestaltet sich die Entscheidung schon schwieriger. Diese Frage sollte genau abgewogen werden. Tendenziell hat man bei einer Neugründung mehr Gestaltungsfreiraum hinsichtlich der Praxiseinrichtung und Ausgestaltung sowie ggf. hinsichtlich des Standortes.
Bei einer Neugründung steigt im Gegenzug natürlich auch der Finanzierungsbedarf. Praxiseinrichtung, Geräte und insbesondere der Umbau der Räumlichkeiten sind teuer. Die schwierigste Aufgabe wird die Suche nach passenden Räumlichkeiten sein. Auf das Thema Standort wird weiter unten eingegangen. Die Anlaufphase wird mitunter teurer und nimmt mehr Zeit in Anspruch. Das Praxiskonzept, sowie der Businessplan müssen hier äußerst genau kalkuliert sein. Die Neugründung ist derzeit daher nur in Einzelfällen die erste Wahl.
Bei einer Übernahme kauft man gewissermaßen etwas, das sich bereits bewiesen hat. Die Übernahme ist die risikoärmere Variante der Praxisgründung. Der Finanzierungsbedarf ist i.d.R. geringer und ein bestehender Patientenstamm gibt eine gewisse Sicherheit. Selbst bei einer kompletten Neuausrichtung der Praxis mit eigenem und spezialisierten Praxiskonzept ist die Übernahme häufig die bessere und wirtschaftlichere Wahl.
Eine bestehende Praxis kann nach eigenen Vorstellungen umgebaut und umstrukturiert werden, Geräte und Einrichtungen können kostengünstiger erneuert und getauscht werden, da kein oder nur ein verringerter Umbau der Räume erforderlich ist. Ein Umbau muss vorab immer mit dem Vermieter abgestimmt sein und explizit im Mietvertrag geregelt werden. Zudem ist der Standort bereits als Zahnarztpraxis bekannt und die Räumlichkeiten sind gewerblich genehmigt. Als weiterer Faktor kommt das derzeit extrem gute Marktumfeld für Übernahmen. Es gibt sehr viele gepflegte und umsatzstarke Praxen am Markt, die händeringend nach einem Nachfolger suchen.
Alleine oder im Team?
Die Frage, ob man alleine oder im Team gründen sollte, ist hochgradig individuell zu betrachten. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist eine Kostenteilung eigentlich immer eine gute Sache. Raumkosten, Personal und Marketingkosten sind beispielsweise pro Kopf deutlich geringer. Es lassen sich Skaleneffekte, sprich Kostensenkungen, erzielen. Weitere positive Faktoren sind die höhere Flexibilität, der kollegiale Austausch und der ggf. geringere Finanzierungsbedarf.
Die Realität sieht leider häufig nicht ganz so positiv aus. Nicht selten gibt es Streit über Behandlungsmethoden, Arbeitszeiten und die Finanzen. Die Trennungsquote von Gemeinschaftspraxen oder Praxisgemeinschaften ist nicht unbeachtlich. Wenn es zur Trennung kommt wird es teuer – für alle Beteiligten. Auch hier sollten Sie sich aufgrund der rechtlichen Komplexität immer durch einen spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen. Die Vertragsgestaltung ist bei der Gründung im Team das A und O. Die klassische Gemeinschaftspraxis (BAG) ist häufig aus juristischer Sicht nicht unbedingt die erste Wahl, wenn auch die am häufigsten verbreitete. Erst nach diesen Grundsatzentscheidungen geht es im Prinzip mit der eigentlichen Arbeit los.
Es gibt viel zu tun
Der Fahrplan zur eigenen Praxis beinhaltet neben den oben genannten Grundsatzentscheidungen eine Menge an To-Do’s: Standortsuche und Praxissuche, KZV-Zulassung, Investitionsplan und Finanzierungsbedarf, Finanzierungskonzept, Kaufverträge, Mietverträge, Praxiskonzept, Marketing, Versicherungen und Steuern, sowie die gesamte Organisation der Praxis und vieles mehr. Diese Punkte gelten grundsätzlich für alle Arten von Praxen, unabhängig davon, ob Zahnarzt oder Zahnarzt mit Spezialisierung und Tätigkeitsschwerpunkt. Diese Aufgaben müssen Sie i.d.R. nicht alle alleine bewältigen, sondern können mit spezialisierter Hilfe eine Menge Zeit und Arbeit sparen.
Los geht es mit dem Praxiskonzept
Bei einer allgemeinzahnärztlichen Praxis mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie muss dem Praxiskonzept und dem Marketing jedoch ein besonderer Stellenwert eingeräumt werden. Sie sollten daher immer mit dem Praxiskonzept starten. Diese Aufgabe kann und sollte Ihnen vermutlich niemand abnehmen. Das Praxiskonzept, der Businessplan und das Marketing sind bei einer Praxis mit Tätigkeitsschwerpunkt das A und O. Der Tätigkeitsschwerpunkt muss vom Patienten wahrgenommen werden. Gehen Sie nicht davon aus, dass ein Patient unbedingt weiß, was „Implantologie“ bedeutet. Hier spielt das Marketing eine zentrale Rolle. Hier sollten Sie sich von Anfang an mit einer spezialisierten Agentur für Praxismarketing zusammenarbeiten.
Dem Patienten muss einfach und verständlich dargelegt werden, was für einen Mehrwert Sie ihm bieten können. Häufig denkt man dabei zu sehr in seiner eigenen (zahnärztlichen) Welt und vergisst, dass der Patient häufig nicht in Fachbegriffen und Behandlungsmethoden bewandert ist. Eine simple und kostenfreie Methode: Fragen Sie Freunde und Bekannte, ohne zahnärztlichen Bezug. Ist Ihr Alleinstellungsmerkmal (USP) direkt verständlich und erkennbar?
Der richtige Standort
Ein weiterer Kernpunkt ist der Standort der Praxis. Je nach Tätigkeitsschwerpunkt sind Sie ggf. auf Überweisungen angewiesen. Wenn Sie viel mit Zuzahlungen oder Privatliquidationen arbeiten, müssen die Einwohnerstruktur sowie die ökonomischen Rahmenbedingungen passen. Eine Landpraxis beispielsweise ist hier vermutlich keine gute Wahl.
Bewerbung des Tätigkeitsschwerpunktes
Grundsätzlich dürfen Sie einen Tätigkeitsschwerpunkt nur bewerben, wenn Sie als Allgemeinzahnärztin oder Allgemeinzahnarzt über ein abgeschlossenes Curriculum verfügen. Dieses muss von der zuständigen Kammer als „Kammerzertifikat Fortbildung“ und/oder „Tätigkeitsschwerpunkt“ anerkennt werden. Dazu muss die Zahnärztin oder der Zahnarzt einen zusätzlichen Antrag bei der jeweiligen Landeszahnärztekammer stellen.
Fazit
Der Weg in die Selbstständigkeit ist kein Hexenwerk. Es gibt eine Menge Punkte und To-Do’s zu beachten. Vieles davon können Sie an einen spezialisierten Berater übergeben. Besonderes Augenmerk sollten Sie auf ein detailliertes Praxiskonzept mit einem guten Businessplan in Kombination mit fachgerechtem Marketing legen. Die Standortwahl spielt zudem bei einer spezialisierten Praxis eine noch größere Rolle. Die weiteren Punkte wie beispielsweise Finanzierungkonzept, Praxisanalyse und Vertragsgestaltung sind analog einer allgemeinzahnärztlichen Praxisgründung zu beachten. Hier kann spezialisierte Beratung und Unterstützung sehr hilfreich sein. Achten Sie auf diese Punkte und Ihrer Niederlassung steht nichts im Wege!