Keramikimplantate: einfach, aber anders

Die Selbstverständlichkeit, mit der Zahnärztinnen und Zahnärzte seit fast 50 Jahren ausschließlich Implantate aus Titan einsetzten, lässt nach. Dies nicht nur deshalb, weil Patienten mehr und mehr Keramikimplantate wünschen, sondern auch weil sich Zirkonimplantate bewähren.
Der Verband innovativ-praktizierender Zahnmediziner/-innen (VIP-ZM e. V.) schätzt aufgrund einer internen Studie, dass innerhalb der nächsten 5 Jahre der Marktanteil von Keramikimplantaten in Deutschland von zurzeit 1,5% auf 30 bis 40% ansteigen wird und mittel- bzw. langfristig Titanimplantaten deutliche Konkurrenz bieten könnte [1]. „Zirkon ist einfach, aber anders!“ – diese Aussage trifft tatsächlich zu. Denn schon das Behandlungsprozedere eines Titanimplantats unterscheidet sich von dem eines Keramikimplantats: Für eine erfolgreiche Integration von Zirkonimplantaten müssen das Implantatdesign, das OP-Protokoll und die Prothetik dem neuen Material angepasst werden.
Ebenso ist Basiswissen für den Werkstoff Zirkon und dessen Auswirkungen im Osseointegrationsverhalten erforderlich. So osseointegrieren Titanimplantate mechanisch und chemisch, während dies bei Zirkonimplantaten nur mechanisch passiert, da der inerte Werkstoff keine chemische Verbindung mit dem umgebenden Knochen eingeht. Das heißt, dass hier die Zirkonoberfläche ein wesentliches Kriterium für eine erfolgreiche Osseointagration darstellt.
Die meisten Zirkonoberflächen der Implantate sind so glatt, dass eine erfolgreiche Knochen-Neubildung nicht oder nur sehr schwer von statten geht. Viele Anwender von Zirkonimplantat-Systemen bemängeln dies und sehen sich mit der Empfehlung von Titanimplantaten von Seiten mancher Hersteller konfrontiert. Zurzeit gibt es lediglich ein Herstellungsverfahren für Zirkonimplantate, welches eine raue Oberfläche erzeugt, die sogar noch rauer ist, als man es von Titanimplantaten kennt: Das Keramikimplantat wird zunächst gefräst, mit Zirkonkalziumhydroxid-Partikeln „beschossen“, sodass eine enorm raue Makro-Oberfläche entsteht, und schließlich wird es gesintert.
Dieses Herstellungsverfahren wurde vor mehreren Jahren patentiert. Aufgrund des Patentschutzes darf das Implantat ausschließlich von Zircon Medical nach diesem Verfahren hergestellt werden. Es ist das PatentTM Implantat. Ein bereits fertig gesintertes, gehipptes Zirkon aufzurauen, ist praktisch unmöglich, denn das Material ist zu hart für jedwede Art einer Oberflächen-Bearbeitung.
Patent™ ist seit 2004 als ZV-3 CE-zertifiziert und weist als einziges Keramikimplantat-System Langzeitstudien auf. Es existiert u.a. eine Zweijahresstudie der Universität Düsseldorf unter der Leitung von Prof. Becker (2014), der dem Implantat eine Osseointegrationsrate von 95,8% attestiert [2].
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Abb. 2: die Oberfläche eines Zirkonimplantats mit glatter Oberfläche (Laser und Bestrahlung nach Sinterung
eines gehippten Zirkons).
© Armin Nedjat -
Abb. 3: beide Implantate im direkten Vergleich.
© Armin Nedjat
Vorteile des Patentâ„¢ Implantatsystems
Das eingesetzte Zirkondioxid der meisten Keramikimplantate besteht aus ATZ mit Aluminiumoxid-Anteilen (Al2O3) von 25%. Es ist anzunehmen, dass sich unter Krafteinwirkung Al2O3 im Knochen löst. Daraus resultierend dürfen wir nicht mehr von metallfreier Implantologie sprechen.
Zum Vergleich: das Patent™ Implantat verfügt lediglich über 0,25% Al2O3. Die bisherige große Angst der Zahnärzteschaft vor Frakturen bei Keramikimplantaten wurde durch die Wien-Studie entkräftet [3]. Sie weist bei Keramikimplantaten bei 0,28% Frakturen auf, bei Titanimplantaten hingegen bei 1,6%.
Festzuhalten ist, dass Implantate mit Längen ab 12 mm wesentlich frakturanfälliger sind als kürzere Implantate. Das Patent™ Implantat-System ist in den Größen short (9 und 11mm) sowie ultrashort (7mm) auch 2-teilig erhältlich.
Nicht nur das Design der Zirkonimplantate sollte sich von Titanimplantaten unterscheiden, sondern auch die Art der Verbindung von zweiteiligen Systemen. Jedem Zahnarzt ist bekannt, dass Verbindungen von Titan mit Titan eine „Kaltverschweißung“ eingehen.
So wird bei modernen Implantaten mit langen und konischen Gewinden der Mikrospalt auf den Bereich von 0 bis 0,6μm reduziert und ist damit bakteriendicht, denn das kleinste Bakterium ist etwa 2μm groß. Versucht man ein Zirkonabutment mit einen Zirkonimplantat-Körper zu verschrauben, so entstehen Mikrospalten, die mindestens das Zwanzigfache betragen.
Fazit
Viele Jahre Erfahrung mit verschiedenen zweiteiligen Zirkonimplantatsystemen erlauben die Schlussfolgerung, dass Abutments supragingival verklebt werden müssen. Eine Verschraubung von Abutments (aus Zirkon, PEKK oder Titan) in einen reinen Zirkonkörper sollte grundsätzlich abgelehnt werden.
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Abb. 5-7: Das Prothetik-Konzept von Patent™ gestaltet sich anwenderfreundlich: keine Verschraubungen, Transferpfosten, Laboranaloge, Röntgen-Kontrollbilder und
langatmigen, offenen Abformungen mittels individueller Löffel. Unter einfachem Trockenlegen mittels Watterolle wird der Glasfaserpost 8–12 Wochen post-OP in der
C-Connection (Kleeblatt-Verbindung) ohne Bonding/ohne Silanisierung eingeklebt, wie ein Zahnstumpf präpariert, abgeformt und die Krone kurze Zeit später einzementiert.
In meiner Praxis verklebe ich die Glasfaserpost mit Relyx Unicem (3M Espe) und hatte noch keinen Fall einer Dezementierung. Auch eine sogenannte Zementitis
wurde aufgrund des supragingivalen Verklebens nicht dokumentiert. Sowohl den Zirkonrand als auch den Glasfaserpost kann und darf man beim Patentâ„¢ Implantat
mit Diamanten und Wasserkühlung mit dem roten Winkelstück oder einer Turbine ohne Gefahr eines Shippings vor der Abformung (nach-)präparieren.
© Armin Nedjat -
Abb. 6.
© Armin Nedjat
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Abb. 7.
© Armin Nedjat -
Abb. 8: 3 Monate nach Implantation ist die Versorgung mit den Keramikrestaurationen
abgeschlossen.
© Armin Nedjat
Für ca. 10 bis 15% genetisch disponierte Patienten mit einer Titanoxid-Unverträglichkeit [4] und dem immer öfter geäußerten Patientenwunsch nach einer metallfreien Lösung stellt das Patent™ Implantat eine einfache und dabei preislich interessante Alternative zu Titanimplantaten dar. Es muss eine völlige Metallfreiheit gewährleistet sein, d.h. keine Metall- oder Karbon-Verbindungsschrauben, keine Zirkon- oder Pekkton-Abutments, stattdessen ein sicheres, supragingivales Verkleben des Glasfaser-Composite-Aufbaus ohne Mikrospalt.