Anästhesie

Indikationen und Kontraindikationen

Lachgas in der Zahnarztpraxis

Die meisten Patienten verspüren Angst vor dem Zahnarztbesuch – ein maßgebender

Grund, warum viele notwendige, oftmals überfällige Behandlungen nicht

unternommen werden können. Auch die immer fortschrittlichere Anwendung

von Lokalanästhesie kann daran nicht viel ändern. Zwar wird der Schmerz dadurch

genommen, nicht aber die Furcht und der psychische Stress, dem sich ein

Großteil der Patienten bei einem Zahnarztbesuch immer wieder ausgesetzt sieht.

Eine Lösung kann hier die Lachgasanwendung sein.

Angst und psychischer Stress beeinträchtigen eine zufriedenstellende Behandlung auf beiden Seiten schwer. Die Sedierung und Lokalanästhesie werden von Patienten zunehmend verlangt, sie ermöglichen auch die Behandlung von regelrechten Phobikern, doch das Verhältnis zwischen Arzt und Patient bleibt nach wie vor angespannt, zumal viele Patienten sich vor einer Spritze fürchten, was nicht selten zu Terminabsagen und Komplikationen in weiterführenden Behandlungen und zahnärztlichen Therapien führt. Es gilt also eben diese Beklemmung zu lösen. In der Geschichte der Zahlheilkunde kamen diesbezüglich bereits früh viele Anästhetika, wie z. B. Äther, zum Einsatz. Langfristig durchgesetzt und bewährt hat sich dabei die Anwendung von Lachgas. Dank seiner guten Verträglichkeit ist es das weltweit meist benutzte Sedativum bei zahnärztlichen Behandlungen.

Eine Behandlung unter Lachgas bietet enorme Vorteile: Lachgas ist ein vorwiegend geruchsneutrales, sonst eher süßlich riechendes, farbloses Gas, das den Patienten bei der Inhalation rasch in einen entspannten, angstfreien Zustand versetzt. Der Patient ist innerlich gelöst und entspannt, der Angstzustand lässt nach, gleichzeitig auch die Schmerzempfindlichkeit und das Zeitempfinden, sodass längere Eingriffe toleriert werden.

Alle Reflexe bleiben erhalten und sind vermindert, so dass Husten, Würgereiz und Schluckreflex die Behandlung nicht stören.

Trotz Sedierung ist der Patient bei einer Behandlung mit Lachgas die ganze Zeit über bei Bewusstsein, ansprechbar und reaktionsfähig, was die Behandlung auch auf ärztlicher Seite erheblich vereinfacht. Die Positionierung des Patienten kann wie gewohnt erfolgen, die Zugangsmöglichkeiten zu allen Behandlungsgebieten sind optimiert, da der Patient keinerlei Abwehrhaltung mehr aufweist. Ein- und Ausleitung des Lachgases erfolgen schnell, wodurch der Zahnarzt die Sedierungstiefe rasch und präzise steuern kann. Auch die maximale Wirkung der Sedierung wird bereits nach 2 bis 3 Minuten erreicht, schneller als bei den meisten anderen Sedativa. Somit ist eine entspannte, kürzere und zielorientierte Behandlung sowohl für den Patienten, als auch für den Zahnarzt und das gesamte Team garantiert.

Ein weiterer, positiver zeitlicher Faktor für den Patienten ist, dass Lachgas keine Nachwirkungen verursacht, da es vollständig ausgeatmet wird. Der Patient ist durch die sehr kurze Ausleitungszeit 10 bis 15 Minuten nach Beendigung des Eingriffs wieder voll geschäftsfähig, kann die Praxis selbstständig verlassen und Auto fahren. Obendrein fallen bei der Lachgassedierung keine weiteren Metabolite an, da Lachgas direkt über die Lunge ausgeatmet wird, was gerade bei der Chirurgie oder auch der Implantologie von Interesse ist, wenn der Zahnarzt postoperativ Analgetika verordnen muss.

Lachgas wirkt bei nahezu jedem Patienten und kann prinzipiell auch bei jedem zur Sedierung angewendet werden. Wegen seiner zur Entspannung führenden Wirkung, wird es besonders bei Angstpatienten und Kindern verwendet, um die vorhandenen Phobien zu lindern und zu unterdrücken. Die Überwindung von Angst- und Furchtgefühlen ist demnach die Hauptindikation für die Sedierung mit Lachgas. Seine enorm gute Verträglichkeit in Verbindung mit dem anxiolytischen Effekt und der analgetischen Wirkung macht es in der Zahnmedizin jedoch viel weitreichender einsetzbar.

So ist es als inertes Gas, z. B. für Allergiker, vollkommen ungefährlich; gegen Lachgas selbst gibt es keine allergischen Reaktionen. Auch bei Asthmatikern und Diabetikern, während bei letzteren die nicht notwendige Nahrungskarenz von Bedeutung ist, kann es komplikationslos eingesetzt werden. Weiter verringert es sogar die Gefahr von Krampfanfällen bei unter Epilepsie oder anderen derartigen Erkrankungen leidenden Patienten, da Angst und Stress als potenzielle Auslöser dieser Anfälle durch die Sedierung mit Lachgas blockiert werden. Selbst bei unter einer Lebererkrankung leidenden Patienten besteht bei einer Sedierung durch Lachgas kein Risiko, da es im Gegensatz zu vielen anderen Sedativa nicht über die Leber abgebaut wird.

Lachgas in der Implantologie

Bei der Implantologie ist die Indikation zur Sedierung gegeben. Der entspannte Patient erleichtert das Setzen und Abformen der Implantate und fördert somit die Präzision unserer Arbeit. Des Weiteren ist die provisorische Versorgung nach der eigentlichen Behandlung bei Einsatz einer Lachgasmaske im Vergleich zur Intubationsnarkose erleichtert. Bei der ITN liegt, wenn eine nasale Intubation nicht möglich ist, der Intubationsschlauch in der Mundhöhle und verhindert jegliche Überprüfung der Okklusion, zumal der Patient auch nicht ansprechbar ist.

Ein weiterer Vorteil der Lachgasbehandlung besteht darin, dass z. B. Patienten mit koronaren Herzkrankheiten oder Angina Pectoris, durch die hohe Sauerstoffgabe während der Sedierung profitieren, weil die Gefahr einer Unterversorgung mit Sauerstoff des Herzmuskels reduziert wird. Zudem hilft diesen Patienten die beruhigende, euphorisierende Wirkung von Lachgas. Man hat mit der Lachgasanalgesie ein probates Mittel an der Hand, um dem zahlenmäßig größten Patientenklientel, den 35- bis 80-Jährigen, eine schmerzfreie Behandlung zu Teil werden zu lassen, ohne das Risiko einer Vollnarkose einzugehen.

Kontraindikationen

Als kontraindikativ gelten u. a. aus forensischen Gründen Schwangere im 1. und 2. Trimenon. Im 3. Trimenon ist die Lachgassedierung bei strenger Indikationsstellung erlaubt, ob sich jedoch eine schwangere Patientin im 3. Trimenon überhaupt für einen größeren chirurgischen oder sogar implantologischen Eingriff entscheidet, oder diesen eher auf einen Termin post partum verschiebt, bleibt dahingestellt.

Die chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) ist eine relative Kontraindikation, die vom Schweregrad der Erkrankung abhängig ist. Emphysempatienten eignen sich nicht für eine Sedierung mit Lachgas. Ebenfalls fallen Kinder, die aus Altersoder sonstigen Gründen nicht in der Lage sind, koordiniert durch die Nase zu atmen, in die Kategorie der Kontraindikationen.

Vorsicht ist bei Drogenkonsumenten geboten. Es kann nie sichergestellt werden, welche legalen oder illegalen Substanzen in solchen Fällen vorher konsumiert wurden. Ähnliches, nur vor einem anderen Hintergrund, gilt für multimorbide und geriatrische Patienten. Hier sollte vor einem chirurgischen oder implantologischen Eingriff sowie anderen größeren zahnärztlichen Maßnahmen der Hausarzt kontaktiert werden, da aufgrund klinischer Erfahrung gerade ältere Patienten sehr oft nicht präzise mitteilen können, welche Medikamente bereits verordnet wurden.

Komplikationen während einer Behandlung mit Lachgas können immer entstehen, wenn es in luftgefüllte Hohlräume eindringt. Hierbei ist anamnestisch besonders auf eine Otitis media und vorausgegangene Augenoperationen mit intraoculärem Gas zu achten. Als weitere Kontraindikationen sind auch der erlittene Pneumothorax und der Ileus zu nennen. Patienten mit stark behinderter Nasenatmung, z. B. bei Erkältungen, stellen eine Kontraindikation dar.

Fazit

Indikationen und Kontraindikationen gegeneinander aufwiegend lässt sich feststellen, dass bei Berücksichtigung der einschlägigen Arbeitsanweisungen und der qualifizierten Ausbildung des Zahnarztteams die Lachgasanalgesie eine wenig gefährliche und praxistaugliche Art der zahnärztlichen Sedierung ist. Aufgrund seiner vielfältigen, nahezu komplikationslosen Einsetzbarkeit ist Lachgas als Sedativum bei zahnärztlichen Behandlungen die 1. Wahl. Es wirkt schnell und gezielt, vereinfacht sowohl durch zeitliche als auch medizinische Faktoren den Verlauf der Behandlung und ist auch bei vielen Risikopatienten gefahrlos einsetzbar. Seine in der Zahnmedizin einzigartige Wirkung der Entspannung und Gelassenheit auf der Patientenseite führt umgekehrt zum selben Effekt bei dem behandelnden Arzt und wirkt hier deutlich stressreduzierend. Beide Seiten profitieren und befürworten diese Methode der Analgesie. Erfahrungsgemäß möchten viele Patienten, die einmal mit Lachgas sediert wurden, weiterhin mit Lachgas behandelt werden.

Schließlich ist es ein entscheidendes Instrument zur Überwindung der sprichwörtlichen „Angst vor dem Bohrer“.

Die Theorie und die Praxis der Lachgassedierung lassen sich in einem zweitägigen Seminar nach den einschlägigen Richtlinien problemlos aneignen, um sie dann in der täglichen Praxis einzusetzen.

Näheres zum Autor des Fachbeitrages: Dr. Kay O. Furtenhofer

Bilder soweit nicht anders deklariert: Dr. Kay O. Furtenhofer