Abrechnung


Abrechnungs-Tipp zum Beitrag „Höhere klinische Erfolgssicherheit“

14.06.2012


Entsprechend dem geplanten Behandlungsablauf von Prof. Dr. Frank Liebaug und Dr. Ning Wu bietet sich folgender Heil- und Kostenplan für den Patienten an:

  • Abb. 1: Heil- und Kostenplan Teil 1
  • Abb. 2: Heil- und Kostenplan Teil 2
  • Abb. 1: Heil- und Kostenplan Teil 1
  • Abb. 2: Heil- und Kostenplan Teil 2

Die Erstellung eines Heil- und Kostenplanes ist zwingend erforderlich. Der Patient sollte vor Behandlungsbeginn über die Kosten und die Kostenübernahme der Erstattungsstelle informiert werden. Nur ein gut aufgeklärter Patient und ein vom Zahlungspflichtigen unterzeichneter Heilplan verhindert Ärger bei strittigen Abrechnungspositionen und zahlungsunwilligen Versicherungen bzw. Patienten.

Die Erstellung des Kostenvoranschlages basiert auf der neuen GOZ 2012 unter Berücksichtigung von verschiedenen Kommentaren. Es ist nicht möglich, stets in allen Behandlungsfällen alle hier verwendeten Positionen abzurechnen. Jede Behandlung, Therapieplanung und Abrechnung ist von der jeweiligen Situation des Patienten abhängig. Aufgrund zahlreicher Unstimmigkeiten zwischen den Ausführungen des GOZ-Textes und dem Kommentar der BZÄK kann keine Gewähr für die Abrechnungsempfehlungen gegeben werden. Insbesondere die Analogberechnung bei Laserbehandlungen wird von den Erstattungsstellen regelrecht bekämpft. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Kammer. Nachdruck, Weitergabe an Dritte, Kopien etc., auch auszugsweise, ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Herausgebers erlaubt. Inhalt ohne Gewähr.