Abrechnung


HELBO®-Verfahren entspricht Kriterien zur Abrechnungsempfehlung der DKV

13.06.2013

Seit vielen Jahren ist der Begriff „Photodynamik“ (PDT) zur Bekämpfung von bakteriellen Infektionen im Mundraum ein innovatives Thema in der Zahnmedizin, wobei unter diesem allgemeinen Begriff mittlerweile die unterschiedlichsten Produktkonzepte vermarktet werden. Umso wichtiger sind deshalb fundierte klinisch-wissenschaftlich erhobene Daten, welche die Wirksamkeit der angebotenen Verfahren belegen.

Einigkeit unter Experten herrscht allenfalls darin, dass die einzelnen Ergebnisse aufgrund der enormen Unterschiede in den Produktkonzepten und -komponenten nicht auf andere Systeme übertragen werden können.

Das am besten klinisch überprüfte Verfahren zur Photodynamik ist die „HELBO®-Therapie“, die seit mehr als zwölf Jahren in den unterschiedlichsten Indikationen wissenschaftlich untersucht und dokumentiert wird. Über 60 Publikationen, darunter auch zu verschiedenen Indikationen international publizierte randomisierte, klinisch kontrollierte Studien aus Zentren in aller Welt, unterstützen die Evidenz der HELBO®-Therapie.

Nach Auswertung der wissenschaftlichen Datenlage hat die DKV jetzt bezüglich der Photodynamik eine Empfehlung zur Abrechnung für die Bereiche Parodontitis- und Periimplantitistherapie herausgegeben. Dies ist sicherlich ein Meilenstein in der Anwendung dieser Therapie zur Behandlung biofilmassoziierter oraler Infektionen. Voraussetzung für die Kostenerstattung ist, dass das eingesetzte Therapiesystem bestimmte Anforderungen erfüllt. So wird beispielsweise die Sterilität der eingesetzten Materialien zwingend gefordert. Der Wirkstoff in der Photosensitizerlösung soll innerhalb einer relevanten Bandbreite konzentriert sein und muss durch einen Diodenlaser mit einer Ausgangsleistung von 90 - 140 mW aktiviert werden. Die Abstrahlungswellenlänge soll im Bereich von 650 - 670 nm liegen und den Photosensitizer durch dreidimensional abstrahlende Lichtleiter direkt in der Tasche anregen.

All diese Kriterien erfüllt das HELBO®-Therapieverfahren bereits heute und erfährt somit die Anerkennung der Evidenz und Effektivität dieser Therapie! Für GKV-Patienten bietet die DKV eine Zusatzversicherung gemäß ihrem KombiMed Tarif DBE an, welche den Versicherten die Abrechnung der Anwendung der HELBO-Therapie gemäß der Empfehlung gewährt.

Informationen zur HELBO-Therapie und der Abrechnungsempfehlung der DKV unter www.helbo.de.