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Praxisführung

Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung

Durch das „Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung“ (Terminservice-und Versorgungsgesetz, TSVG), das am 11. Mai 2019 in Kraft trat, sollen Patientinnen und Patienten schneller Arzttermine bekommen.

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Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Gesetzlich Versicherte warten zu oft zu lange auf Arzttermine. Das wollen wir zusammen mit den Ärzten ändern. Deswegen sollen diejenigen besser vergütet werden, die helfen, die Versorgung zu verbessern. Dann lohnt es sich für Ärzte auch, Patienten zeitnah einen Termin zu geben. Versorgung soll besser, schneller und digitaler werden.“

Kern des Gesetzes ist der Ausbau der Terminservicestellen. Sie sollen spätestens mit Beginn des neuen Jahres zentrale Anlaufstellen für Patientinnen und Patienten werden und 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche unter der bundesweit einheitlichen Notdienstnummer 116117 erreichbar sein.

Die vollständige Version des Terminservice-und Versorgungsgesetzes finden Sie hier.

Weitere Informationen:
www.bundesgesundheitsministerium.de

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Quelle:
Bundesministerium für Gesundheit

Bildquellen sofern nicht anders deklariert: Unternehmen, Quelle oder Autor/-in des Artikels

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